Medizin- & Sozialrecht
Das Medizin- und Sozialrecht sind eng miteinander verknüpft, da sie die Rechtsrahmen für die Gesundheitsversorgung und soziale Sicherheit bilden. Diese Rechtsbereiche regeln nicht nur die Verantwortlichkeiten im Gesundheitswesen, sondern auch den Zugang zu medizinischer Versorgung und sozialen Leistungen, um die Bedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten.
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Zweig des Zivilrechts, der sich mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit Familien und Beziehungen befasst, wie Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht, Unterhaltszahlungen und Adoption. Es zielt darauf ab, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Rechte und Pflichten aller Familienmitglieder schützen und eine gerechte Lösung bei familienrechtlichen Streitigkeiten gewährleisten.
Mietrecht
Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Beziehung zwischen Mietern und Vermietern regelt, einschließlich Mietverträgen, Mietpreisen, Mietrückgaben und Reparaturen. Es dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu klären und einen fairen Rahmen für das Mietverhältnis zu schaffen, um Konflikte zu vermeiden und zu lösen.
Über mich
Ich habe von 1978 bis 1982 an der Martin- Luther- Universität in Halle Wirtschaftsrecht studiert. Danach war ich als Justitiarin zunächst für drei Jahre in der Verwaltung und danach in der Wirtschaft tätig.
Im März 1992 begann ich meine Tätigkeit als selbständige Rechtsanwältin in Cottbus in der Sielower Straße.
Im Jahr 1996 gründete ich gemeinsam mit Kollegen Rechtsanwalt Scholz die Sozietät der Rechtsanwälte Olaf Scholz und Gabriele Bischoff, die ihren Sitz zunächst am Schloßkirchplatz in Cottbus hatte.
Im März 2005 wurde ihr Sitz in die Marienstraße 18 verlegt. Am 31.12.2012 wurde die Sozietät als Berufsausübungsgemeinschaft beendet. Die Zusammenarbeit mit Kollegen Rechtsanwalt Scholz wird nun im Rahmen einer Bürogemeinschaft fortgesetzt.
Um ständig auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklung zu bleiben, bilde ich mich laufend fort.
Ich bin hauptsächlich in den Rechtsgebieten des Medizinrechtes, des Sozialrechtes, des Familienrechtes, des Mietrechtes sowie der Regulierung von Schadenersatzforderungen nach Verkehrsunfällen und unerlaubten Handlungen wie zum Beispiel Körperverletzungen tätig.
Zu meinen Mandanten gehören überwiegend Privatpersonen. Ich bin auch für eine Krankenkasse im Rahmen der Geltendmachung von Regressforderungen wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung tätig.
Ihre Gabriele Bischoff

Unsere Fachgebiete
Meine Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Medizinrechtes und hier insbesondere in Arzthaftungssachen, im Sozialrecht, im Familienrecht, im Mietrecht und bei der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen nach Verkehrsunfällen oder unerlaubten Handlungen wie beispielsweise Körperverletzungen.
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Das Medizinrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die die Beziehungen zwischen Arzt/Krankenhaus und Patienten und den Ärzten untereinander betreffen sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Es regelt nicht nur Ansprüche aus dem Arzthaftungsrecht sondern auch die Vergütung der ärztlichen und zahnärztlichen Tätigkeit für privat oder gesetzlich versicherte Patienten. Auch Fragen der kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Zulassung, der Approbation oder des Berufsrechtes sind Gegenstand des Medizinrechtes, wobei sich hier eine enge Verbindung zum Sozialrecht zeigt.
Ansprüche gesetzlich versicherter Patienten sind im Sozialgesetzbuch V und ergänzenden Bestimmungen geregelt. Leistungen aus der Pflegeversicherung finden ihre Grundlage im SGB XI.
Weitere sozialrechtliche Bestimmungen betreffen Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Alter, bei Behinderungen, die Jugendhilfe oder Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz.
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Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen, die durch eine Ehe, eine Lebenspartnerschaft, durch Verwandtschaft oder die Familie entstehen. Auch die Regelungen zur gesetzlichen Vertretung von Kindern, zur rechtlichen Betreuung, zur Erteilung von Versorgungsvollmachten und Patientenverfügungen finden sich im Familienrecht.
Familienrechtliche Bestimmungen regeln die Scheidungen und deren Folgen wie Unterhaltsansprüche unter Ehegatten und geschiedenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern. Sie regeln auch Fragen des Umganges der Eltern mit Ihren Kindern.
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Das Mietrecht ist ein wichtiger Rechtsbereich, der die Beziehung zwischen Vermietern und Mietern regelt. Es hat mehrere entscheidende Aufgaben, die dazu beitragen, ein ausgewogenes Verhältnis und faire Bedingungen für beide Parteien sicherzustellen.
Zu den Hauptaufgaben des Mietrechts gehört die Gestaltung von Mietverträgen. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern fest, einschließlich der Mietdauer, der Höhe der Miete und der Regelungen für Reparaturen und Instandhaltung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Mietrechts ist die Regulierung von Mietpreisen. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Mietpreiserhöhungen begrenzen, um Mieter vor übermäßigen Kosten zu schützen.
Das Mietrecht befasst sich auch mit Fragen des Mietrechtsstreits. Es legt fest, wie Konflikte zwischen Mietern und Vermietern gelöst werden können, sei es durch Schlichtung, gerichtliche Verfahren oder andere Mechanismen.
Schließlich zielt das Mietrecht darauf ab, die Rechte der Mieter zu schützen, einschließlich des Rechts auf angemessenen Wohnraum und Schutz vor Diskriminierung. Diese Vorschriften tragen dazu bei, soziale Gerechtigkeit und faire Wohnbedingungen zu gewährleisten. Insgesamt spielt das Mietrecht eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines ausgewogenen und gerechten Mietmarktes.
Öffnungszeiten & Mitgliedschaften
Sie können uns zu folgenden Zeiten erreichen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Sprechstunden nach Vereinbarung.
Mitgliedschaften
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein, dem Cottbuser Anwaltsverein e.V und dem Deutschen Juristinnenbund e.V